Intervention bedeutet, konkrete Handlungsschritte zu unternehmen, wenn der Verdacht auf sexuellen Missbrauch im Raum steht oder sich bestätigt. Das Interventionskonzept beinhaltet:
- die Definition von sexualisierter Gewalt
- einen allgemeinen Handlungsleitfaden für den konkreten Verdachtsfall
- Informationen zum Datenschutz und der Schweigepflicht
- Informationen zur Absicherung der Ersthelfer