Fachschaft Sport

Lerninhalte:

Im Laufe der Schullaufbahn lernen die Schülerinnen eine Bandbreite von verschiedenen Sportarten kennen. 
Dazu gehören folgenden Themenbereiche:

  • Verschiedene Ballsportarten, wie Basketball, Volleyball, Handball
  • Gerätturnen, wie Bodenturnen, Reckturnen, Schwebebalken, Kastensprung
  • Trampolinsspringen
  • Einzelne Bereiche aus Gymnastik & Tanz sowie (Step-)Aerobic
  • Allgemeine Ausdauer, Fitness und Kräftigung
  • Leichathletik
  • Schwimmen (nur 5. Jgst.)

 

Wettbewerbe / Wettkämpfe:
Am Ende jedes Schuljahres findet in Landshut die sog. Schoolympics – Woche statt. Die Schülerinnen der Ursulinen – Realschule können sich dort mit Schülerinnen anderer Landshuter Schulen in den Disziplinen Schwimmen, Gerätturnen und Leichathletik messen.

Regeln für den Sportunterricht:

Speziell für den Sportunterricht gelten bestimmte Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen, um Verletzungen zu vermeiden und Sicherheit für alle Schülerinnen zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem die Sportausrüstung. Wichtig dabei ist:

1) Schmuckgegenstände oder Ähnliches sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Schmuckgegenstände oder Ähnliches, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, können toleriert werden, wenn durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abkleben mit Heftpflaster oder Tape) sichergestellt wird, dass damit die Gefahr gebannt ist.

 2) Zur Sportausrüstung gehören:

  • Sportkleidung
  • Turnschuhe mit fester Sohle (keine Freizeitschuhe!)
  • Bei längeren Haaren: Haargummi
  • Bei nicht abnehmbaren Piercings (z.B. Ohrringe): Tape
  • Bei nicht abnehmbarem Armschmuck: Schweißband

Bei Vergessen der Sportkleidung wird dies schriftlich vermerkt. Ab dem 3. Vergessen pro Halbjahr muss am Freitag Nachmittag eine Nacharbeit abgeleistet werden.

 3) Passive Schülerinnen:

Falls die Schülerinnen wegen vergessener Sportkleidung oder aus Krankheitsgründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, werden sie entweder als Hilfestellung/Schiedsrichter eingesetzt oder erhalten eine schriftliche Arbeit. Dies ist keine Bestrafung, sondern dient zur Gleichbehandlung aller Schülerinnen, die den Unterricht besuchen. Aus diesem Grund müssen passive Schülerinnen immer ihre  Schreibsachen dabei haben.

4) Entschuldigungen:

Falls die Schülerinnen anwesend sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen sie von den Eltern schriftlich für die Sportstunde entschuldigt werden. Falls keine Entschuldigung vorliegt, muss diese bis spätestens zur nächsten Sportstunde nachgereicht werden. Ab der 2. „Krankheitswoche“ muss ein ärztliches Attest vorgezeigt werden.

Fachschaftsleitung: Magdalena Kania